Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


andis-RundumService

Burgstr. 6

53945 Blankenheim

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote von andis-RundumService (nachfolgend "Auftragnehmer"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Dienstleistung zustande.

(2) Angebote sind - sofern nicht anders angegeben - 30 Wochentage gültig.

3. Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis.

(2) Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifiziertes Personal oder Subunternehmer einzusetzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorgaben zu berechnen.

(4) Preise können bei Verträgen angepasst werden, wenn sich Lohn- oder Materialkosten ändern (sofern nicht anders vereinbart).

5. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räume, Fenster oder Gärten zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeitern und ggf. beauftragten Dritten (Subunternehmern) den Zutritt zum Grundstück, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahrenquellen (z. B. Hunde, elektrische Anlagen, Wasserleitungen und sonstiges) hin.

(4) Wertsachen und sensible Unterlagen sind vom Auftraggeber zu sichern.

(5) Der Auftraggeber weist auf besondere Gegebenheiten oder Risiken in den Räumen (z. B. empfindliche Oberflächen und vorhandene Beschädigungen) hin.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere Baumfällgenehmigungen oder Entfernung bei Bedarf bei geschützten Pflanzen und Sträuchern) auf eigene Verantwortung einzuholen.

6. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für bereits vorhandene Schäden oder empfindliche Oberflächen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet.

(3) Für leichte Sachschäden haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.

(4) Der Auftragnehmer kann Gartenpflegearbeiten im Rahmen eines Hausmeisterservices ausführen und ist kein Fachbetrieb für Baumpflege oder Gartenpflege. Schnittarbeiten erfolgen ausschließlich nach Anweisung des Auftraggebers oder durch den Auftraggeber selbst. Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass Rückschnittmaßnahmen Risiken für die Pflanzen (z. B. Absterben/eingehen) bergen können. Für daraus resultierende Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(5) Schäden müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

(6) Kann die Leistung aufgrund fehlenden Zugangs nicht erbracht werden, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.

7. Gewährleistung

(1) Beanstandungen müssen spätestens 24 Stunden nach Leistungserbringung gemeldet werden.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung.

8. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Laufende Reinigungsverträge werden - sofern nicht anders vereinbart - auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9. Arbeitszeiten

(1) Die Arbeiten werden zu den vereinbarten Zeiten ausgeführt.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unwetter, Verkehrsbehinderungen) begründen keine Schadensersatzansprüche.

10. Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Pflichten dies verlangen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist - sofern gesetzlich zulässig - der Firmensitz des Auftragnehmers.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.